Es brennt öfters als man denkt

In Deutschland ereignen sich jährlich zirka 230.000 Brände in Privatwohnungen. Immer mehr Bundesländern führen die Rauchmelderpflicht ein. So besteht z.B. in Nordrhein-Westfalen eine Rauchmelderpflicht für Neubauten seit dem 01.April 2013. Bestandsbauten müssen mit einer Übergangsfrist bis 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Für Eigentümer von Häusern und Wohnungen bedeutet dies, dass sie für die Anschaffung der Rauchmelder, Mieter für die Wartung und den Austausch der Batterien, verantwortlich sind. Die Rauchmelderpflicht für NRW sieht vor, dass in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in jedem Flur, welcher als Fluchtweg genutzt wird, mindestens ein Rauchmelder installiert ist.

Kaltes Feuer – Brandursache Nr. 1

Schadhafte elektrische Leitungen und die unsachgemäße Verwendung von Elektrogeräten sind die häufigsten Auslöser von Bränden. Fachleute bezeichnen diese von Laien oft übersehenen Brandgefahren als „kaltes Feuer“, da die Flammenbildung oft erst zum spätern Zeitpunkt eintritt. So entstehen zum Beispiel bei Kabelbränden von schlecht isolierten Elektrogeräten oder bei der Überlastung von Steckdosen durch Mehrfachstecker gefährliche Schwelbrände, die häufig zu spät entdeckt werden. Wenn es an Elektrogeräten verdächtig knistert oder der Geruch von überhitzten Kunststoffen wahrgenommen wird, ist es ratsam sofort den Netzstecker der Geräte zu ziehen oder den Stromkreis durch die Sicherung zu unterbrechen.
Nicht nur bei Bügeleisen, Friteusen, Toastern, Fernsehgeräten und Computerbildschirmen, sondern auch bei Wäschetrocknern, Stromnetzteilen, Batterieladegeräten und Heißwasser-bereitern besteht augrund der entstehenden Betriebswärme eine potentielle Brandgefahr.

Wir informieren Sie gerne rund ums Thema Rauchmelder und Brandmeldeanlagen:

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